Competenza per materia e competenza territoriale
Das Jugendgericht Bozen ist für den Gerichtsbezirk Bozen zuständig; sein Zuständigkeitsbereich entspricht dem Sprengel der Außenstelle Bozen des Berufungsgerichts Trient.
Das Jugendgericht Bozen nimmt außerdem die Funktionen der Überwachung und der Überprüfung wahr, die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit von externen Justizbehörden ausgeübt werden.
Für die regulären gerichtlichen Tätigkeiten gliedert sich das Jugendgericht Bozen in einen Zivilbereich und einen Strafbereich.
Im Zivilbereich betreffen die wichtigsten Zuständigkeiten den zivilrechtlichen Schutz der Beziehungs- und Persönlichkeitsrechte Minderjähriger in Situationen potenzieller Gefährdung oder Vernachlässigung.
Die Entscheidungen, die sich aus der Feststellung solcher Situationen ergeben, können Einschränkungen der elterlichen Verantwortung, die Unterbringung des Minderjährigen oder die Feststellung seiner Adoption vorsehen.
Der Strafbereich ist hinsichtlich der rechtlichen Strukturen mit dem der ordentlichen Gerichte vergleichbar. Er urteilt über Minderjährige, die Straftaten begangen haben – auch wenn diese gemeinsam mit Erwachsenen begangen wurden – und legt sowohl Strafen als auch erzieherische Maßnahmen und Programme zur sozialen Wiedereingliederung fest.
Ein weiteres besonderes Merkmal der Jugendgerichte ist die Zusammensetzung der richterlichen Spruchkörper, sowohl im Zivil- als auch im Strafbereich: Diese sehen die Teilnahme von zwei Ehrenrichtern (auch „private Mitglieder“ genannt) vor, die Experten auf psychosozialen Fachgebieten sind. Ihre Aufgabe besteht darin, den Berufsrichter in der Entscheidungsfindung zu unterstützen, die jedoch ausschließlich in dessen Kompetenz liegt.
Das Jugendgericht Bozen ist für sämtliche Gemeinden der Provinz Bozen zuständig.