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Tribunale per i Minorenni di Bolzano - Ministero della Giustizia

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Das Jugendgericht

Das Jugendgericht ist ein ordentliches Gericht mit spezialisierten Zuständigkeiten im Bereich des Jugendrechts. Es wurde durch das königliche Gesetzesdekret vom 20. Juli 1934, Nr. 1404, eingerichtet.

Seine Zusammensetzung ist gemischt: Den Berufsrichtern stehen ehrenamtliche Richter mit spezifischer Fachkompetenz in den Bereichen Psychologie, Pädagogik, Psychiatrie, Kriminologie und Sozialarbeit zur Seite, um ein multidisziplinäres Vorgehen in Verfahren zu gewährleisten, die Minderjährige betreffen.

Das Jugendgericht Bozen wurde im Jahr 1996 errichtet, um die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache in Gerichtsverfahren im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen sicherzustellen. Zuvor war das Jugendgericht Trient für diese Zuständigkeit verantwortlich.

Das Jugendgericht nimmt sowohl zivilrechtliche Aufgaben (Kinderschutz, Sorgerechtsregelungen, Adoptionen) als auch strafrechtliche Funktionen (Straftaten, die von Minderjährigen begangen wurden) wahr, einschließlich Verfahren betreffend unbegleitete ausländische Minderjährige sowie nationale und internationale Adoptionen.

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